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FG Hessen, 10.12.1990 - 10 K 155/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 04.12.1992 - VI R 59/92
Bewirtungskosten für Feierstunde sind keine Werbungskosten
Daß Veranstaltungen dieser Art durchgeführt werden, gehört zu den typischen gesellschaftlichen Repräsentationspflichten, die die gehobene berufliche Position mit sich bringt und die durch den Beruf nur mittelbar veranlaßt sind (Geiger, FR 1990, 742; ebenso zur Abschiedsfeier eines Hauptsachgebietsleiters FG Bremen, Urteil vom 16. Oktober 1990 II 165/90 K, EFG 1991, 375, und zur Amtseinführung eines Behördenleiters Hessisches FG, Urteil vom 10. Dezember 1990 10 K 155/89, EFG 1991, 375; a. A. Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer-Lohnsteuer, Stichwort "Werbungskosten", I 3 b S. 1332).